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   VG Gelsenkirchen, 07.12.2006 - 13 K 1516/05   

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https://dejure.org/2006,18532
VG Gelsenkirchen, 07.12.2006 - 13 K 1516/05 (https://dejure.org/2006,18532)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 07.12.2006 - 13 K 1516/05 (https://dejure.org/2006,18532)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 07. Dezember 2006 - 13 K 1516/05 (https://dejure.org/2006,18532)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • VG Gelsenkirchen, 01.12.2005 - 13 K 2561/04

    Abwassergebühren, Entwässerungsgebühren, Gebührenkalkulation, Privatisierung,

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 07.12.2006 - 13 K 1516/05
    Verwiesen wird ferner auf das zu den entsprechenden Gebührenfestsetzungen für das Jahr 2004 ergangene Urteil der Kammer vom 1. Dezember 2005 - 13 K 2561/04 - und die darin enthaltenen Tatsachenfeststellungen.

    Zur Begründung kann im Wesentlichen auf das in dem Verwaltungsrechtsstreit der Beteiligten über die entsprechenden Gebührenfestsetzungen für das Jahr 2004 ergangene Urteil der Kammer vom 1. Dezember 2005 - 13 K 2561/04 - verwiesen werden.

    Zur Begründung kann im Wesentlichen auf das insoweit rechtskräftige Urteil der Kammer vom 1. Dezember 2005 - 13 K 2561/04 - verwiesen werden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.1994 - 9 A 1248/92

    Betriebswirtschafliche Grundsätze; Kalkulatorische Abschreibungen;

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 07.12.2006 - 13 K 1516/05
    1994 - 9 A 1248/92 - NVwZ 1995, 1233.

    Zur Toleranzgrenze vgl. OVG NRW, Urteil vom 5. August 1994 - 9 A 1248/92 - NVwZ 1995, 1233.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2001 - 9 A 2737/00

    Querfinanzierung der Biotonne

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 07.12.2006 - 13 K 1516/05
    Nach der Rechtsprechung des OVG NRW, vgl. Urteil vom 4. Oktober 2001 - 9 A 2737/00 - KStZ 2003, 13, zu einem Selbstkostenerstattungspreis bei einer vom Kreis beherrschten Abfall-entsorgungsgesellschaft darf nur 1 % des Umsatzes als Gewinnzuschlag angesetzt werden, weil das Risiko der Gesellschaft bei dieser Vertragsgestaltung gering ist.

    Die Rechtsprechung des OVG NRW, vgl. Urteil vom 4. Oktober 2001 - 9 A 2737/00 - KStZ 2003, 13, wonach bei einem mit einer vom Kreis beherrschten Abfallentsorgungsgesellschaft vereinbarten Selbstkostenerstattungspreis nur 1 % des Umsatzes als Gewinnzuschlag angesetzt werden dürfen, ist nicht anzuwenden, weil der vereinbarte Preis als Selbstkostenfestpreis mit einer Preisgleitklausel anzusehen ist, die den privaten Verwaltungshelfer einem größeren Risiko aussetzt, als das bei einem Selbstkostenerstattungspreis der Fall ist.

  • VG Gelsenkirchen, 19.12.2011 - 13 K 798/08

    Kostenüberschreitungsverbot; Fremdkosten; Erforderlichkeit; Altersteilzeit;

    vgl. Urteile der Kammer vom 1. Dezember 2005 - 13 K 2561/04 - und 7. Dezember 2006 - 13 K 1516/05 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 7. November 1996 - 4 K 11/96 -, in: DVBl. 1997, S. 1072 und Urteil vom 25. Februar 1998 - 4 K 8/97 -, in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - Rechtsprechungsreport (NVwZ-RR) 1999, S. 144.
  • VG Gelsenkirchen, 20.03.2008 - 13 K 2057/05

    Abfallentsorgung, Abfallbegriff, blaue Tonne, Kalkulation, Selbstkostenfestpreis

    Urteile der Kammer vom 1. Dezember 2005 - 13 K 2561/04 - und 7. Dezember 2006 - 13 K 1516/05 - zum Betriebsführungsentgelt als Fremdkostenposition in der Gebührenkalkulation bei einer Mehrheitsbeteiligung der Stadt am Fremdunternehmen; vgl. hierzu auch OVG Mecklenburg- Vorpommern, Urteil vom 7. November 1996 - 4 K 11/96 - Deutsches Verwaltungsblatt (DVBl) 1997, 1072 und Urteil vom 25. Februar 1998 - 4 K 8/97 - NVwZ-RR 1999, 144.
  • VG Gelsenkirchen, 17.10.2007 - 13 K 795/06

    Straßenreinigungsgebühren, Kalkulation, Gewinn, Wagnis, Toleranzgrenze 3 %,

    Hiervon ausgehend sind bei der von Amts wegen vorzunehmenden Prüfung zunächst die Feststellungen im Urteil der Kammer vom 7. Dezember 2006 - 13 K 1516/05 - bezogen auf die StRWGS vom 6. Dezember 2004 (Veranlagungsjahr 2005) und die vorangegangene Änderungssatzung vom 27. Juni 2005 (Veranlagungsjahre 2000 bis 2004) zu berücksichtigen.
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